Sprechen wir über die Nationalratswahl 2019

Wo und wann wird gewählt?

Die Wahl findet am Sonntag, dem 29. September 2019 statt. In jeder Gemeinde gibt es ein sogenanntes „Wahllokal“, in dem man seine Stimme abgeben kann In größeren Gemeinden und Städten gibt es mehrere Wahllokale, für jeden „Wahlsprengel“ eines. Wichtig ist: Man darf grundsätzlich nur dort wählen, wo man im Wählerverzeichnis eingetragen ist! Dazu wird in Gemeinden, die mehr als 1.000 Einwohner/innen haben, eine spezielle Information ausgeschickt. In dieser steht wo und – ganz wichtig! – zu welchen Zeiten man wählen kann. In kleineren Gemeinden gibt es dazu Plakate und Informationen, die z.B. im Gemeindeamt aushängen.

Die Wahllokale haben unterschiedliche Öffnungszeiten. In kleinen Gemeinden kann es sein, dass nur am Vormittag oder bis Mittag gewählt werden kann. In Städten ist es auch noch am Nachmittag möglich. Die letzten Wahllokale schließen in ganz Österreich um 17:00 Uhr.

Es ist wichtig, diese Zeiten zu wissen. Wenn das Wahllokal geschlossen ist, gibt es keine Möglichkeit mehr, seine Stimme abzugeben!

Wenn jemand allerdings weiß, dass er oder sie am Wahltag nicht in seinem Wohnort sein wird, gibt es die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu bestellen. Mit der Wahlkarte kann in jedem Wahllokal in Österreich gewählt werden. Weitere Informationen zur Bestellung gibt es hier.

In vielen Gemeinden ist es auch möglich, die Wahlkarte online zu bestellen! Mit der Wahlkarte ist auch Briefwahl möglich. Das heißt, dass der Stimmzettel schon vor dem Wahltermin ausgefüllt und per Post an die Bezirkswahlbehörde in dem Bezirk, in dem man wohnt, geschickt wird. Wie das genau funktioniert, wird hier erklärt.

Achtung: Die Wahlkarte muss spätestens um 17:00 Uhr am Wahltag bei der Bezirkswahlbehörde sein oder in einem Wahllokal abgegeben werden. Wahlkarten, die später einlangen, dürfen nicht gezählt werden! Mit Briefwahl ist es auch möglich zu wählen, wenn man im Ausland lebt oder zum Zeitpunkt der Wahl im Ausland ist. Dabei ist es wichtig, immer auch genug Zeit für den Postweg einzuplanen – denn auch hier gilt: Die Wahlkarte muss am Wahltag spätestens um 17:00 Uhr bei der zuständigen Behörde sein. Nähere Informationen dazu gibt es hier.