Sprechen wir über die Nationalratswahl 2019

Gibt es Regeln für den Wahlkampf?

Unsere Verfassung sichert das Recht jeder Wählerin und jedes Wählers, die Wahlentscheidung frei zu treffen. Sie dürfen dabei nicht durch Rechtsvorschriften oder andere Maßnahmen behindert werden. Der Wahlkampf steht also unter dem Schutz der Meinungs- und Informationsfreiheit (siehe dazu unseren Schwerpunkt zu diesem Thema). Meinungsfreiheit ist aber nicht schrankenlos. Unsere Verfassung verbietet daher nationalsozialistische Wahlwerbung.

Der Verfassungsgerichtshof hat festgehalten, dass Wahlwerbung sonst nur unter ganz bestimmten Bedingungen beschränkt werden darf. Beschränkungen dürfen nur so gemacht werden, dass dadurch nicht einzelne Parteien gegenüber anderen begünstigt werden. Das gilt etwa bei der Zuteilung von Standorten für Plakate oder bei Förderungen.

Auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (also im ORF) gilt dieses Neutralitätsgebot. Wie dieses Neutralitätsgebot zu verstehen ist, war schon öfter Gegenstand von Streitigkeiten vor Gericht. In diesem Zusammenhang hat der Verwaltungsgerichtshof festgestellt, dass es kein Recht der Parteien gibt, an einer bestimmten Sendung teilzunehmen. Eine Regel gibt es jedoch, die für alle wahlwerbenden Parteien gilt: Ab dem sogenannten Stichtag, das ist der 82. Tag vor der Wahl, dürfen sie maximal 7 Millionen Euro für den Wahlkampf ausgeben. Wer mehr ausgibt, kann vom Unabhängigen Parteientransparenzsenat zur Zahlung einer Geldbuße oder einer Geldstrafe verpflichtet werden. Wahlplakate oder Informationen, die bereits vor dem Stichtag erscheinen, werden nicht eingerechnet.

Wahlwerbende Parteien müssen auch Spenden, die einen Gesamtbetrag von2.500 Euro pro Kalenderjahr übersteigen, namentlich ausweisen.  Spenden über 2.500 Euro müssen sofort an den Rechnungshof gemeldet werden. Insgesamt darf jede Partei maximal 750.000 Euro Spenden jährlich erhalten. Sie müssen einen Rechenschaftsbericht veröffentlichen, in dem sie über ihre Finanzen informieren. Politische Parteien müssen das jedes Jahr tun – egal ob Wahlkampf ist oder nicht.