Was passiert, wenn der Verfassungsgerichtshof ein Gesetz aufhebt?
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) lautet im Falle einer Verfassungswidrigkeit auf Aufhebung der für verfassungswidrig erkannten Bestimmung. Wenn der VfGH ein Gesetz aufhebt, dann kann niemand dagegen berufen. Die Entscheidung kann nicht rückgängig gemacht werden.
Der Bundeskanzler bzw. der Landeshauptmann muss diese Entscheidung unverzüglich kundmachen. Die Aufhebung der Rechtsvorschrift wird für den Einzelnen grundsätzlich um 24.00 Uhr jenes Tages wirksam, an dem sie im Bundes- oder im jeweiligen Landesgesetzblatt veröffentlicht wird.
Der VfGH kann eine Aufhebung aber auch mit einer „Reparaturfrist“ versehen. Dies geschieht, wenn die sofortige Aufhebung zu schwerwiegenden praktischen Problemen führen würde. Der Gesetzgeber hat dann Zeit, bis zum Ablauf dieser Frist eine neue Lösung zu erarbeiten. Bis dahin bleibt die aufgehobene Bestimmung wirksam. Der Gerichtshof kann auch festlegen, dass eine aufgehobene Bestimmung „nicht mehr anzuwenden“ ist („rückwirkende Aufhebung“). Das bedeutet: Behörden und Gerichte dürfen auch bei der Beurteilung eines Falles, der sich vor Aufhebung dieser Bestimmung ereignet hat, diese Bestimmung nicht mehr anwenden.