Wie werden die Regierungsmitglieder ausgewählt?

In den letzten Monaten wurde vor allem darüber diskutiert, ob und wenn ja in welcher Funktion Herbert Kickl einer neuen Bundesregierung angehören kann. Dabei wurde deutlich, dass zunächst nur zwei Personen, nämlich der Bundespräsident und der bzw. die neuernannte Bundeskanzler/in in rechtlich bindender Weise darauf Einfluss nehmen können. Der Nationalrat kommt erst später zum Zug. 

Artikel 70 B-VG bestimmt, dass der Bundespräsident den/die Bundeskanzler/in ernennt. Jede/r, die oder der zum Nationalrat wählbar ist (siehe Themenserie Nationalratswahl), kann zum Mitglied der Bundesregierung ernannt werden.  Sie bzw. er muss also nicht als Abgeordnete/r in den Nationalrat gewählt worden sein. Der Bundespräsident kann aber nur die/den Bundeskanzler/in aktiv ernennen. Die weiteren Mitglieder der Bundesregierung und (möglicherweise) Staatssekretärinnen und Staatssekretäre schlägt jedoch die/der Bundeskanzler/in vor. Der Bundespräsident kann diese Vorschläge jedoch ablehnen (siehe Posting 8). 

Was in Österreich nicht vorgesehen ist, ist ein Hearing der möglichen Mitglieder einer Bundesregierung im Nationalrat. In anderen Staaten oder in der EU ist das nicht so. In der Schweiz werden vor der Wahl des Bundesrates (= Regierung) Hearings der Kandidatinnen und Kandidaten veranstaltet. Auch mögliche Mitglieder der EU-Kommission müssen, wie wir Ende September/Anfang Oktober miterleben konnten, zu einem Hearing vor das Europäische Parlament. Damit sollen die Kandidatinnen und Kandidaten zeigen, über welche Kompetenzen sie verfügen, und ob sie die Unterstützung einer Mehrheit des Parlaments haben werden. 

Im Nationalrat ist das nicht möglich, weil in seinen Sitzungen grundsätzlich nur Abgeordnete und Mitglieder der Bundesregierung sprechen dürfen. Bei einzelnen, genau geregelten Debatten dürfen auch österreichische Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Präsidentin des Rechnungshofes oder die Mitglieder der Volksanwaltschaft sprechen. Wer nicht zu diesem Kreis gehört, kann nicht eingeladen werden. Ebenso wenig ist es möglich, dass einzelne Abgeordnete, die vielleicht einer künftigen Bundesregierung angehören können, befragt werden. 

Die Auswahl der Regierungsmitglieder ist daher allein Sache der Verhandlungsteams und des Bundespräsidenten.