Sprechen wir über Gewaltenteilung
„Ja, haben wir denn keine Gewaltenteilung?“, fragen sich viele, wenn sie lesen, dass ein Minister eine Weisung an die Staatsanwaltschaft erteilt hat. „Das kann doch nicht sein!“, rufen andere, wenn wieder einmal berichtet wird, dass die Bundesregierung ein Gesetz beschlossen habe. „Das muss doch der Verfassung widersprechen!“, wird kommentiert, wenn ein Regierungsmitglied Vorgaben an Verwaltungsbehörden macht.
Gewaltenteilung kennt jede und jeder. In der Schule haben wir von den drei Staatsgewalten gehört, der Gesetzgebung (Legislative), der Regierung (Exekutive) und der Gerichtsbarkeit (Judikative). Wir wissen, dass diese Trennung für einen demokratischen Staat von großer Bedeutung ist. Aber dennoch hören und lesen wir laufend von Sachen, die dieses scheinbar so einfache und klare Bild gehörig durcheinander bringen. Was davon „passt da noch“ (ist also von der Bundesverfassung so vorgesehen) und was geht schon zu weit?
Darüber wollen wir im neuen Themenschwerpunkt von unsereVerfassung sprechen.