Sprechen wir über die Energieunion und Klimapolitik

Energie- und Klimafragen machen nicht an Grenzen halt. Daher verfolgt die Europäische Union das Ziel, sich zu einer Energieunion mit einer gemeinsamen Klimapolitik zusammenzuschließen. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker betonte wiederholt den Handlungsbedarf: „Jetzt geht es darum, dass Europa gemeinsam handelt – auf lange Sicht. Ich will, dass die Energie, die die Grundlage unserer Wirtschaft bildet, krisenfest, zuverlässig, sicher sowie zunehmend erneuerbar und nachhaltig ist.“

Eine Basis für die Energieunion bildet die sogenannte „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ der Vereinten Nationen. Diese Agenda geht auf die Rio+20 Konferenz 2012 zurück und wurde 2015 beschlossen. Sie beinhaltet 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung, die SDGs (Sustainable Development Goals). Aus der Agenda 2030 und dem Pariser Übereinkommen, welches die Europäische Union ebenfalls ratifiziert hat, ergeben sich zukunftsorientierte Klimaschutzverpflichtungen. Die Europäische Kommission hat hierfür ein Legislativpaket „Saubere Energie für alle Europäer“ verfasst, das der österreichische Ratsvorsitz in den kommenden sechs Monaten zu einem Abschluss bringen möchte. Dabei kann Österreich auf den Vorarbeiten von Estland und Bulgarien aufbauen: Die Energieunion ist nämlich einer der Themenschwerpunkte, auf die sich die drei Staaten im 18-monatigen Programm des „Trio-Ratsvorsitzes“ geeinigt haben.

Folgende Themenschwerpunkte stehen an: Energieeffizienz, Stärkung erneuerbarer Energien, Versorgungssicherheit, die Nutzung neuer Technologien, wie etwa von Smart Grids, und die Umsetzung des Aktionsplans Kreislaufwirtschaft (engl. circular economy). Eine Kreislaufwirtschaft berücksichtigt den Ressourceneinsatz eines Produkts während des gesamten Lebenszyklus mit dem Ziel der Wiederverwertung von Ressourcen, wodurch das Abfallaufkommen insgesamt minimiert werden soll (das European Parliamentary Research Service stellt hierzu umfassende Informationen zur Verfügung). In diesen Bereichen möchte der österreichische Ratsvorsitz Maßnahmen für eine gesunde Umwelt, die effiziente Nutzung von Ressourcen, ein umweltverträgliches und nachhaltiges Wachstum sowie Maßnahmen für eine schadstofffreie Umwelt vorantreiben.

In Österreich ist der Umweltschutz als Staatziel in der Verfassung verankert (§ 3 BVG über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung), nach einem einheitlichen Umweltgesetz sucht man allerdings vergeblich. Die umweltrechtlichen Regelungen sind vielmehr in verschiedenen Gesetzen enthalten (z.B. im Umweltinformationsgesetz, Abfallwirtschaftsgesetz oder neuen Landesgesetzten im Energiebereich). Wenn es um Umweltangelegenheiten geht, sind nämlich oft mehrere Politikbereiche betroffen und damit unterschiedliche Gesetzgeber zuständig (also Nationalrat und Bundesrat, die Landtage oder auf Unionsebene das EP und der Rat). Aufgrund dieser Zersplitterung spricht man häufig vom Umweltschutzrecht als eine „Queerschnittsmaterie“. Hinzu kommt, dass auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) durch seine Entscheidungen das Umweltrecht wesentlich beeinflusst, wie derzeit etwa im Fall von Beteiligungsrechten und Rechtsschutz von Umwelt-NGOs beobachtbar ist.

Am 20.9.2018 findet in Wien die Konferenz “Bringing the EU Action Plan to Life: Towards a Fact-based Circular Economy” statt. Zudem wird Österreich die Europäische Union bei der Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (COP24) im Dezember 2018 vertreten.