Wie weit dürfen meine Rechte jetzt eingeschränkt werden?

Die Maßnahmen, die jetzt getroffen werden, greifen nicht nur sehr stark in unser tägliches Leben ein. Sie greifen auch sehr stark in die Rechte ein, die wir haben. 

Wenn keine großen Diskussionen oder Demonstrationen durchgeführt werden könnten, wären politische Rechte beschränkt. Wenn Gläubige nicht mehr zu Gebet und Gottesdienst zusammenkommen können, ist die Religionsfreiheit betroffen. Wenn Geschäfte geschlossen halten müssen, wird in das Recht auf Eigentum und Erwerbsfreiheit eingegriffen. Wenn Kranke „abgesondert“ werden müssen, dann ist das Recht auf persönliche Freiheit betroffen. 

Für alle diese Einschränkungen sehen die Grundrechte aber sogenannte Gesetzesvorbehalte vor. Das heißt, sie erlauben es, dass die garantierten Rechte durch Gesetze beschränkt werden. Das darf aber nur aus bestimmten, in der Verfassung genau geregelten Gründen passieren. Dazu gehören die öffentliche Ordnung, Sicherheit und Gesundheit. Also alle Bereiche, die jetzt besonders gefordert sind. 

Und noch etwas ist wichtig: Einschränkungen kann es nur geben, solange diese erforderlich sind. Ein Krisenfall wie jetzt die Bekämpfung der Ausbreitung von COVID-19 darf unter keinen Umständen zum Anlass dafür genommen werden, dass Grundrechte auf lange Zeit oder gar auf Dauer beschränkt werden. Daher können alle diese Maßnahmen auch von den Gerichten überprüft werden.