Wer ist für den Ablauf der Wahl zuständig?
Die Neuwahlen wurden schon im Juni vereinbart. Im Juli wurde dann der Wahltermin beschlossen. Gewählt wird am 29. September . Die konstituierende Sitzung des Nationalrates ist für den 23. Oktober festgelegt. Warum dauert das so lange? Ist das nur so, weil die Leute im Sommer auf Urlaub fahren wollen?
Für die Vorbereitung der Wahlen sind genaue Abläufe und Zeiten vorgeschrieben. Die Bundesverfassung bestimmt, dass für die Durchführung der Nationalratswahl Wahlbehörden zu bilden sind. Und – das mag jetzt durchaus ungewöhnlich erscheinen –: Die Wahlbehörden müssen in Österreich vor jeder Wahl zum Nationalrat neu gebildet werden. Das ist (auch) deshalb so, weil hier Verwaltung und politische Parteien zusammenwirken müssen.
Es gibt Gemeindewahlbehörden, die für die Durchführung „vor Ort“ zuständig sind, also dort, wo wir ins Wahllokal gehen. Vorsitzende/r der Gemeindewahlbehörde ist immer die bzw. der Bürgermeister/in. In jedem Bezirk gibt es eine Bezirkswahlbehörde. An ihrer Spitze steht die Bezirkshauptfrau oder der Bezirkshauptmann. Dann gibt es in jedem Bundesland eine Landeswahlbehörde, die vom Landeshauptmann geleitet wird. Schließlich gibt es auch die Bundeswahlbehörde, an deren Spitze der Bundesminister für Inneres steht. Die Organisation der Wahlbehörden entspricht also dem Aufbau der Verwaltung in Österreich: Gemeinde-Bezirk-Land-Bund.
Jede Wahlbehörde braucht Beisitzer/innen, die von den wahlwerbenden Parteien vorgeschlagen werden. Aber Achtung: Nur Parteien, die schon einmal kandidiert haben, können Beisitzer/innen nominieren, und die zuletzt erreichte Stimmenzahl entscheidet bei der Verteilung, ob eine Partei Beisitzer/innen erhält oder nicht.
Dass den Parteien so eine wichtige Rolle zukommt, ist eine österreichische Besonderheit. Sie lässt sich historisch auch damit erklären, dass am Beginn der Republik Ängste bestanden haben, dass die Verwaltung Wahlen nicht ordnungsgemäß durchführen würde. Allerdings baut dieses Modell darauf auf, dass die Parteien genug Leute für diese Aufgabe haben. Für kleinere Parteien, die in vielen Orten keine eigene Gruppe haben, ist das aber extrem schwierig.
Die Wahlbehörden sind dafür zuständig, dass alles für die Wahl korrekt vorbereitet wird, dass die Wähler/innen informiert werden, dass am Wahltag alles vorbereitet ist und funktioniert. Sie zählen auch die Stimmen aus und überprüfen das Ergebnis.