Sprechen wir über die Nationalratswahl 2019

Was ist eine wahlwerbende Partei?

Bei der Nationalratswahl dürfen nur sogenannte „wahlwerbende Parteien“ oder „wahlwerbende Gruppen“ antreten. Niemand kann „allein“ oder „unabhängig“ kandidieren.

Seit der Gründung der Republik Österreich 1918 kommt den Parteien eine wichtige Funktion zu. Sie sollen Menschen und ihre politischen Ziele und Interessen zusammenfassen und langfristig vertreten. Der Jurist Hans Kelsen, der die Bundesverfassung und ihr Verständnis sehr geprägt hat, hat immer die stabilisierende Funktion von Parteien betont. Sie sollen auch helfen, demokratische Kompromisse zu finden, die halten. Damit die „wahlwerbenden Parteien“ zur Wahl antreten können, müssen sie Unterstützungserklärungen sammeln. So soll sichergestellt werden, dass sie über ein Mindestmaß an Unterstützung in der Bevölkerung verfügen, und dass es ihnen – etwas salopp ausgedrückt – „mit der Sache ernst“ ist. Denn man kann nur dann zur Wahl antreten, wenn man eine Mindestzahl von Unterstützungserklärungen (die am Gemeindeamt abgegeben werden müssen!) gesammelt hat. Eine genaue Erklärung dieses Verfahrens findet sich hier.

Manche Gruppen, die zur Wahl 2019 antreten, haben die erforderliche Zahl an Unterstützungen nur in einem oder zwei Bundesländern erreicht. Sie dürfen dann nur in diesen Bundesländern und nicht in ganz Österreich kandidieren.

Wenn drei Abgeordnete, die schon jetzt dem Nationalrat angehören, eine wahlwerbende Partei unterstützen, dann darf diese sofort in ganz Österreich antreten.

Die „wahlwerbende Partei“ muss (und das ist eine österreichische Besonderheit) keine „politische Partei“ sein. Politische Parteien sind, etwas vereinfacht gesprochen, Vereine, für die besondere Gesetze gelten. Die Unterscheidung hat eine lange Geschichte, und sie kann zum Beispiel dann Bedeutung haben, wenn zwei politische Parteien gemeinsam als eine „wahlwerbende Partei“ kandidieren möchten. Die Kandidatinnen und Kandidaten einer wahlwerbenden Partei müssen keiner politischen Partei angehören.

In den allermeisten Fällen sind die wahlwerbenden Parteien, die antreten, aber auch als politische Partei organisiert. Das hat vor allem auch den Grund, weil die finanzielle Unterstützung von Parteien durch den Staat grundsätzlich daran geknüpft ist, dass sie auch als politische Partei (im Sinne der Gesetze) organisiert sind. Einen Überblick über alle Parteien, die zur Wahl antreten gibt es hier.