Sprechen wir über Geld und die EU

Wir haben in dieser Serie bereits die verschiedenen Gremien und Verfahren in der EU vorgestellt. Dabei hat sich gezeigt, wieviele Akteure zusammenwirken müssen. Die Regierungen der Mitgliedstaaten (und damit der Rat) sind dabei besonders einflussreich. Aber sie sind nicht allein und unumschränkt. Und sie müssen die Regeln der „EU-Verfassung“ (also der EU-Verträge) und der Verfassungen ihres jeweiligen Staates beachten. Jetzt wollen wir noch einen Blick auf die zentralen Themen des österreichischen Ratsvorsitzes werfen und fragen, wie und wer eigentlich hier mitentscheidet.

Wir beginnen mit dem „Mehrjährigen Finanzrahmen“, gewissermaßen dem Budget der EU. „Gewissermaßen“, weil sich die Regelungen für die EU doch deutlich von jenen in den Mitgliedstaaten unterscheiden. Dort wird jährlich (und nur in Ausnahmefällen für zwei Jahre) ein Budget beschlossen und festgelegt, was der Staat wofür ausgibt (mehr dazu in unserer vergangenen Themenserie).

Nun ist es aber so, dass in den meisten Staaten die Regierungen über klare Mehrheiten im Parlament verfügen, und es mehr oder weniger ausreicht, intern über das Budget zu verhandeln. Wenn aber 28 Staaten und darüber hinaus das Europäische Parlament ein Budget festlegen sollen, ist das schon viel schwieriger. Daher hat man im Vertrag von Lissabon (der „Verfassung“ der EU) 2008 festgelegt, dass es einen verbindlichen Mehrjährigen Finanzrahmen geben soll. Dieser legt für mindestens fünf Jahre fest, welche Ausgaben in der EU maximal getätigt werden dürfen („Ausgabenobergrenzen“) und welche Mittel es dafür braucht. Innerhalb dieses Rahmens wird dann für jedes Jahr ein Jahreshaushaltsplan erlassen.

Der aktuelle Mehrjährige Finanzrahmen wurde 2013 beschlossen und ist seit 2014 verbindlich. Er läuft 2020 aus, was bedeutet, dass ein neuer Beschluss spätestens Anfang nächsten Jahres erfolgen sollte. Dafür braucht es einen Vorschlag der Kommission und viele Verhandlungen im Vorfeld, denn der Mehrjährige Finanzrahmen muss im Rat einstimmig beschlossen werden. Das heißt, schon ein Mitgliedstaat kann sein Zustandekommen verhindern. Dem Staat, der in dieser Zeit den Ratsvorsitz hat, kommt daher eine sehr verantwortungsvolle Rolle zu. Und dann muss auch noch das Europäische Parlament zustimmen, und es hat hier eine starke Verhandlungsposition (was deutlich macht, dass es überhaupt nicht egal ist, wer dort Mitglied ist!).

Die Parlamente der Mitgliedstaaten können nicht direkt mitwirken. Wenn sie, wie in Österreich, allerdings das Recht haben, die Verhandlungsposition der Regierung mitzugestalten, kann ihnen eine entscheidende Rolle zukommen. Denn schon das „Nein“ eines Mitglieds kann alles verhindern.

Die Verhandlungen über den anstehenden Finanzrahmen sind besonders schwierig, weil nach wie vor die Frage des Brexit offen ist und geklärt werden muss, wie und ob jene Teile, die bislang vom Vereinigten Königreich finanziert wurden, von anderen übernommen werden. Der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments hat dazu die Ausgangslage und die bisherigen Vorschläge in einem Blogbeitrag zusammengefasst.