Kann jede/r die Prüfung eines Gesetzes verlangen?

Grundsätzlich kann sich jede und jeder an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden, und beantragen, dass ein Gesetz oder eine Verordnung geprüft werden soll. Allerdings muss man dann genau erklären, warum ein Gesetz für einen selbst unmittelbar wirksam geworden ist. Man muss also begründen, warum man in dieser Sache nicht zu einem anderen Gericht gehen kann oder einen Bescheid von einer Verwaltungsbehörde bekommen kann. Dann muss man auch noch genau erklären, was der VfGH aus welchem Grund aufheben soll. Denn er prüft nur das, was beantragt wurde. 

Das heißt, es kann ziemlich schwer sein, das alles zu erklären. Tatsächlich kommen solche Entscheidungen des VfGH nur selten vor. 

Allerdings gibt es seit 2015 eine neue Möglichkeit, „direkt“ zum VfGH zu kommen. Seither kann man nämlich auch nach einem Urteil eines ordentlichen Gerichts in erster Instanz (z. B. in einem Strafverfahren) einen Antrag an den VfGH stellen. Das heißt, man muss nicht warten, bis auch die höchste Instanz entschieden hat. Man kann aber nicht gegen das Urteil selbst vorgehen, sondern nur gegen die Anwendung eines Gesetzes, das man für verfassungswidrig hält.