Der Verfassungsgerichtshof als Wahlgericht

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüft auch die rechtmäßige Durchführung von Wahlen. Das ist auch eine seiner wichtigsten Aufgaben und geschieht sehr häufig. Besonders berühmt wurde seine Aufhebung der Bundespräsidentenwahl 2016. 

Beim VfGH können auch die Wahlen (gesamt oder in einzelnen Teilen) zum Nationalrat, zu Landtagen, Gemeinderäten, der Landesregierung, zum Europäischen Parlament (in Österreich) oder in den Kammern angefochten werden. 

Die Wahlanfechtung kann aber nur von einem sehr begrenzten Personenkreis gemacht werden. In der Regel sind es Personen(gruppen), die sich auch zur Wahl gestellt haben. 

Außerdem gelten sehr knappe Fristen – auch der VfGH muss in solchen Fällen rasch entscheiden! Nach Wahlen soll sichergestellt sein, dass sehr schnell klar ist, ob sie rechtmäßig waren oder nicht. Dabei dient die Habsburgermonarchie als schlechtes Vorbild. Dort dauerte es nämlich oft Jahre, bis in solchen Fällen entschieden wurde. Abgeordnete, die durch Wahlbetrug ihr Mandat bekommen hatten, konnten sich so recht sicher sein, dass sie es länger hatten … 

Die Wahlgerichtsbarkeit hat eine ganz große Bedeutung für die Demokratie. Letztlich garantiert der VfGH die ordnungsgemäße und objektive Durchführung der Wahlen. Der VfGH ist daher besonders streng. Er hebt Wahlen oder Teile davon schon auf, wenn die Rechtswidrigkeit einen Einfluss auf das Wahlergebnis haben könnte.