Der Finanzminister & das Budget
In der Bundesverfassung werden nur der Bundeskanzler, der Vizekanzler und der Bundesminister für Finanzen ausdrücklich genannt. Das deutet schon darauf hin, dass ihm eine besondere Stellung in der Bundesregierung zukommt (mehr zur Bundesregierung findet sich übrigens in unserem Themenschwerpunkt dazu).
Beim Finanzminister läuft alles zusammen, was mit dem Budget zu tun hat. Dazu kommt, dass sein Ministerium auch für die Steuerverwaltung, also für alles zuständig ist, was mit Steuern des Bundes (und das sind die allermeisten in Österreich) zusammenhängt.
Ganz zentral ist die Bestimmung, dass der Finanzminister dafür zu sorgen hat, dass bei der Haushaltsführung des Bundes „zuerst die fälligen Verpflichtungen abgedeckt und sodann die übrigen Mittelverwendungen getätigt werden, diese jedoch nur nach Maß der Bedeckbarkeit.“ (Artikel 51b Bundes-Verfassungsgesetz) Das Bundeshaushaltsgesetz und weitere Gesetze sehen noch genauer vor, wie und welche Vorgaben der Finanzminister den anderen Ministerien und Einrichtungen des Bundes machen kann.
Auch wenn die Bundesverfassung davon spricht, dass die Bundesregierung – und nicht der Finanzminister! – dem Nationalrat den Entwurf für das Budget vorlegt, so ist klar, dass dem Finanzminister und seinem Ministerium die zentrale Rolle zukommt. Der Budgetentwurf wird in der sogenannten Budgetsektion des Finanzministeriums erstellt. Diese ist auch für alle Fragen der Vollziehung des Budgets, der Zuteilung der Geldmittel aber auch der Beziehungen zu den Bundesländern in Finanzangelegenheiten zuständig.