Budgethoheit
Wenn es um die Beschlussfassung des Budgets geht, ist oft vom „Königsrecht des Parlaments“, von seiner „Budgethoheit“ oder „Budgetverantwortung“ die Rede. Und wenn wir in die Geschichte blicken, dann stimmt das auch: Der Kampf um das Recht zur Zustimmung zu den Ausgaben und Einnahmen steht im Zentrum der Entstehung von Parlamenten. Beim Wandel von Demokratien zu autoritären Staaten und Diktaturen werden die Rechte von Parlamenten bei Erstellung und Beschluss des Budgets schnell eingeschränkt und gestrichen.
Viele kennen den Ruf „No taxation without representation“ aus der Geschichte der USA. Und schon vorher haben die Ständeversammlungen, in denen Adel, Städte und Kirchen mit Königen und Fürsten verhandelten, darauf gepocht, bei Steuern und Staatsausgaben mitreden zu können. Nicht nur, weil es um ihr Geld ging, sondern weil Könige und Fürsten auch von ihnen abhingen, wenn es um das Eintreiben des Gelds anderer ging.
Auch heute noch ist etwa der amerikanische Kongress in diesen Angelegenheiten sehr mächtig. Wenn er andere Positionen als der Präsident vertritt (was etwa in den letzten Amtsjahren von Barack Obama oft der Fall war), kann er die Zustimmung zum Budget verweigern und damit sogar die Verwaltung zum völligen Stillstand – dem „Government shutdown“ – bringen.
In einem parlamentarischen Regierungssystem, wie es Österreich hat, ist hingegen der Einfluss des Parlaments auf das Budget geringer. Wenn die Regierung über eine solide Mehrheit verfügt, kann sie sich sicher sein, dass sie ihre Budgetpläne durchbringt. Aber auch hier dürfen wir das parlamentarische Verfahren nicht unterschätzen: Es zwingt die Regierung dazu, öffentlich Rede und Antwort stehen zu müssen und alle Karten auf den Tisch zu legen. Damit das gelingt, haben viele Parlamente sogenannte Budgetdienste eingerichtet, in denen Expertinnen und Experten kritisch nachprüfen und Informationen gut verständlich aufbereiten. Mehr Informationen zum Budgetdienst des Nationalrates gibt es hier: https://www.parlament.gv.at/PAKT/BUDG/.