Budget als in Zahlen gegossene Politik

Jetzt lesen wir oft, dass das Budget „in Zahlen gegossene Politik“ sei. Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass im Budget auch in Geldbeträgen sichtbar wird, was Regierung und Parlamentsmehrheit wollen, was ihnen viel und was wenig wert ist. Die Budgetberatungen, und das hat man schon in Reaktionen auf die Budgetrede des Finanzministers gemerkt, sind immer auch politische Grundsatzdebatten.

Ganz so klar, wie der Verweis auf Zahlen und Politik klingt, ist es aber nicht. Denn die Parlamentsmehrheit kann nicht einfach Geld zuweisen und abdrehen. Sie ist an bestehende Gesetze und darin verankerte Pflichten und Ansprüche gebunden. Diese bestimmen etwa, wieviel Bundesbedienstete (etwa Richter/innen, Verwaltungsbedienstete, Polizist/inn/en oder Lehrer/innen) verdienen, und dass sie nicht einfach gekündigt werden können, wenn man sparen will. Ebenso gibt es Gesetze, die Zahlungen für Pensionen, Schulen oder die Erhaltung von Infrastruktur regeln.

Und dann besteht das Budget schon seit einigen Jahren nicht mehr bloß aus Zahlen: Seit 2013 (damals fand eine große Reform des „Haushaltsrechts“ statt: http://bit.ly/2FNdtsQ) bildet die „Wirkungsorientierung“ ein wichtiges Element des Budgets. Kurz gefasst soll es nicht mehr bloß darum gehen, wofür Geld zur Verfügung gestellt wird, sondern vor allem welche Wirkungen damit erzielt werden sollen. Für die verschiedenen Teile des Budgets werden daher Wirkungsziele beschlossen. Das wird in der Öffentlichkeit noch wenig diskutiert. Es ist aber ganz entscheidend für die Abläufe in der Verwaltung: Dort geht es nämlich nicht mehr bloß um die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben sondern auch um die Erreichung der gesetzten Ziele. Damit können Vorgaben für den Vollzug der Gesetze gegeben werden, die großen Einfluss auf alle Abläufe haben können.

Ein weiterer Teil des Budgets ist auch der Stellenplan des Bundes. Er legt fest, wieviele Planstellen (in etwa: Beschäftigte) im Bundesdienst in einem Finanzjahr aufgenommen werden können.

Das Budget ist also „mehr als Zahlen“. Mit ihm werden Schwerpunkte gesetzt und Leitlinien gezogen. Und weil das Budget für alle Einrichtungen des Bundes, also auch für die Gerichte, das Parlament, den Rechnungshof oder die Volksanwaltschaft gilt, haben es Regierung und Parlamentsmehrheit auch in der Hand, deren Handlungsmöglichkeiten zu stärken oder einzuschränken – je nachdem, wieviel sie ihnen an Finanzmitteln zuweist. Damit wird das Budget zu einem der stärksten politischen Werkzeuge der Regierung.